Der Traum vom ortsunabhängigen Arbeiten ist für viele Realität geworden. Doch das Steuerrecht hinkt der modernen Arbeitswelt oft hinterher.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Solange Sie in Deutschland einen Wohnsitz (z.B. ein WG-Zimmer oder eine Wohnung, zu der Sie einen Schlüssel haben) oder Ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das gilt auch für Einnahmen, die Sie in Thailand oder Bali erwirtschaften.
Die 183-Tage-Regel
Arbeiten Sie im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber, greifen oft Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Meist gilt: Verbringen Sie mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland, darf der ausländische Staat das Gehalt besteuern.
Wegzugsbesteuerung
Vorsicht, wenn Sie Anteile an einer GmbH halten (mind. 1 %) und Deutschland dauerhaft verlassen. Hier kann die "Wegzugsbesteuerung" greifen. Das Finanzamt tut so, als hätten Sie Ihre Firmenanteile verkauft, und verlangt Steuern auf einen fiktiven Gewinn. Das kann existenzbedrohend sein.

