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Unsere Dienstleistungen beschränken sich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung nach § 6 Nr. 3 & 4 StBerG. Wir führen keine Steuerberatung durch.

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Wir erbringen keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Steuerliche Beratung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erfolgen ausschließlich durch einen Steuerberater.

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Glossar Image

Steuer – Glossar

Wir übersetzen „Behördendeutsch“ in klare Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe aus dem Steuerrecht – einfach und verständlich erklärt.

A

Abschreibung

Die steuerliche Erfassung des Wertverlusts von Vermögensgegenständen.

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B

Betriebsausgaben

Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn mindern.

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E

Einkommensteuer

Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.

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G

Gewerbesteuer

Steuer, die auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben wird.

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K

Kleinunternehmerregelung

Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht für Unternehmer mit geringen Umsätzen.

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L

Lohnsteuer

Eine Erhebungsform der Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

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M

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Verkehrsteuer auf den Austausch von Lieferungen und sonstigen Leistungen.

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R

Rechnungsstellung

Formale Anforderungen an eine korrekte Rechnung.

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S

Solidaritätszuschlag

Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.

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V

Vorsteuer

Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an andere Unternehmen zahlt.

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W

Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

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Hinweis: Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und Orientierung im Steuerrecht. Die Erklärungen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem spezifischen Fall kontaktieren Sie uns bitte persönlich.