Kleinunternehmerregelung
„Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht für Unternehmer mit geringen Umsätzen.“
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht. Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, müssen keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und abführen. Im Gegenzug können sie jedoch auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
