Einkommensteuer
„Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.“
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das sich aus den verschiedenen Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit) zusammensetzt. Der Steuersatz ist progressiv, d. h. er steigt mit zunehmendem Einkommen an.
