Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana boomt. Viele Investoren sind sich jedoch unsicher: Muss ich meine Gewinne versteuern?
Privates Veräußerungsgeschäft
Kryptowährungen gelten steuerlich nicht als Kapitalvermögen (wie Aktien), sondern als "sonstige Wirtschaftsgüter". Das bedeutet: Es greift keine Abgeltungsteuer von 25%, sondern Ihr persönlicher Einkommensteuersatz.
Die magische 1-Jahres-Frist
Es gibt jedoch eine gute Nachricht: Wenn Sie Ihre Coins länger als ein Jahr halten, ist der Gewinn beim Verkauf komplett steuerfrei – egal wie hoch er ist.
Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres, ist der Gewinn steuerpflichtig, sofern er die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr übersteigt.

