Wer sich mit einem Partner zusammentut, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben (ohne zum Notar zu gehen), gründet automatisch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Zum 01.01.2024 ist das neue MoPeG (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) in Kraft getreten – die größte Reform seit über 100 Jahren.
Das neue Gesellschaftsregister
Ähnlich wie das Handelsregister für die GmbH gibt es nun ein Gesellschaftsregister für die GbR.

