Wer sich mit einem Partner zusammentut, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben (ohne zum Notar zu gehen), gründet automatisch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Zum 01.01.2024 ist das neue MoPeG (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) in Kraft getreten – die größte Reform seit über 100 Jahren.
Das neue Gesellschaftsregister
Ähnlich wie das Handelsregister für die GmbH gibt es nun ein Gesellschaftsregister für die GbR.
- Ist die Eintragung Pflicht? Nein, grundsätzlich ist sie freiwillig.
- Wann wird sie Pflicht? Sobald die GbR Rechte an Grundstücken erwerben will (Immobilienkauf) oder selbst Gesellschafter einer GmbH werden soll. Dann muss sie sich als eGbR (eingetragene GbR) registrieren lassen.
Transparenz und Haftung
Mit der Eintragung wird die GbR "rechtsfähiger". Sie kann als eigenständige Instanz Verträge schließen. Für Geschäftspartner schafft das Register Transparenz: Wer vertritt die GbR? Wer sind die Gesellschafter?
Wichtig: Auch nach der Reform haften die Gesellschafter einer GbR weiterhin persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wer das vermeiden will, muss weiterhin den Weg zur GmbH oder UG gehen.

