In Zeiten steigender Preise suchen Arbeitgeber nach Wegen, ihre Mitarbeiter zu unterstützen, ohne dass die Lohnnebenkosten explodieren. Die Lösung der Bundesregierung heißt Inflationsausgleichsprämie.
Die Fakten
- Betrag: Bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer.
- Steuerfrei: Auf diesen Betrag fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das Geld kommt "brutto wie netto" beim Mitarbeiter an.
- Zeitraum: Die Prämie kann noch bis Ende 2024 ausgezahlt werden.
Flexibilität für Arbeitgeber
Sie müssen den Betrag nicht auf einmal zahlen. Es ist möglich, die Prämie in monatlichen Raten oder als Einmalzahlung zu gewähren. Wichtig ist nur, dass im Verwendungszweck klar erkennbar ist, dass es sich um eine Zahlung zur Abmilderung der Inflation handelt.
Wichtig: Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Umwandlung von Weihnachtsgeld oder regulärem Gehalt ist nicht erlaubt.

