Der Dienstwagen ist nach wie vor eines der beliebtesten Gehaltsextras. Doch wer heute noch auf einen klassischen Diesel oder Benziner setzt, zahlt beim Finanzamt oft drauf. Der Staat fördert die Elektromobilität massiv – und das macht sich auf dem Gehaltszettel deutlich bemerkbar.
Die 1-Prozent-Regel vs. 0,25-Prozent-Regel
Normalerweise muss die private Nutzung eines Firmenwagens monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Das kann bei teuren Fahrzeugen schnell teuer werden.
Bei reinen Elektroautos (bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 €) sinkt dieser Wert jedoch auf sensationelle 0,25 %.
Ein Rechenbeispiel:
Nehmen wir an, das Auto hat einen Listenpreis von 60.000 €.
- Verbrenner: Sie versteuern monatlich 600 € als geldwerten Vorteil.
- E-Auto: Sie versteuern monatlich nur 150 €.
Sie sparen also jeden Monat Steuern auf 450 € Differenz. Auf das Jahr gerechnet macht das netto oft mehrere tausend Euro mehr im Portemonnaie aus.
Auch für den Arbeitgeber interessant
Nicht nur der Arbeitnehmer profitiert. Als Unternehmen können Sie für E-Fahrzeuge oft Sonderabschreibungen nutzen. Zudem ist der Ladestrom, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt (z.B. an der Ladesäule auf dem Firmenparkplatz), steuerfrei.
Hybrid-Fahrzeuge
Für Plug-in-Hybride gilt meist die 0,5 %-Regelung, sofern sie eine gewisse elektrische Mindestreichweite haben. Auch das ist noch immer deutlich günstiger als der klassische Verbrenner.
Fazit: Der Umstieg auf E-Mobilität ist nicht nur eine Frage des Umweltschutzes, sondern eine knallharte wirtschaftliche Entscheidung, die sich für beide Seiten lohnt.

