"Das setze ich als Geschäftsessen ab." – Dieser Satz fällt oft. Doch damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Form und Inhalt stimmen.
Die 70/30-Regel
Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen (z.B. Essen mit Kunden, Lieferanten oder potenziellen Partnern) sind 70 % der Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die restlichen 30 % gelten als private Lebensführung. Die Vorsteuer (Umsatzsteuer) können Sie jedoch zu 100 % ziehen.
Das muss auf den Beleg
Ein einfacher Kassenbon reicht ab 250 € oft nicht aus. Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg muss enthalten:
- Ort und Datum
- Namen der Teilnehmer (auch Ihren eigenen!)
- Konkreter Anlass (z.B. "Akquise Projekt X", nicht nur "Geschäftsessen")
- Unterschrift des Einladenden
Tipp: Füllen Sie den Bewirtungsbeleg zeitnah aus. Das Finanzamt akzeptiert keine Monate später nachgetragenen Angaben. Bei digitalen Kassenbons gibt es mittlerweile Apps, um diese Angaben direkt digital zu erfassen.

