Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden ist für viele zum Standard geworden. Der Gesetzgeber hat reagiert und die Regelungen für das Homeoffice dauerhaft verbessert. Doch was genau können Sie in der Steuererklärung 2024 geltend machen?
Die neue Tagespauschale
Die gute Nachricht: Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet und erhöht.
- Sie können 6 Euro pro Tag ansetzen, an dem Sie überwiegend von zuhause gearbeitet haben.
- Maximal sind 1.260 Euro pro Jahr möglich (das entspricht 210 Arbeitstagen).
Das Beste daran: Sie benötigen kein separates Arbeitszimmer. Auch das Arbeiten am Küchentisch zählt. Diese Regelung gilt auch, wenn Ihnen theoretisch ein Büroplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung stünde.
Das häusliche Arbeitszimmer
Haben Sie hingegen ein echtes, abgeschlossenes Arbeitszimmer, das den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet (z.B. bei Schriftstellern oder oft auch Lehrern), können Sie die Kosten sogar in voller Höhe absetzen oder alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 Euro wählen.
Was ist mit Fahrtkosten?
Wichtig zu wissen: An Tagen, an denen Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen, können Sie keine Pendlerpauschale (Fahrtkosten zur Arbeit) ansetzen. Hier lohnt es sich, genau Buch zu führen: An welchen Tagen waren Sie im Büro, an welchen zuhause?
Unser Tipp: Sammeln Sie Nachweise (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers über Homeoffice-Tage), damit das Finanzamt die Pauschale anstandslos akzeptiert. Wir helfen Ihnen, die optimale Verteilung in Ihrer Erklärung zu finden.

