Bargeldintensive Betriebe wie Bäckereien, Friseure oder Restaurants stehen besonders im Fokus der Betriebsprüfer. Fehler in der Kassenführung führen fast immer zu sogenannten Hinzuschätzungen – das Finanzamt nimmt also einfach an, dass Sie mehr eingenommen haben, und fordert Steuern nach.
Die TSE-Pflicht
Seit einigen Jahren müssen elektronische Registrierkassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Dieses Modul speichert jeden Tastendruck unveränderbar ab.
- Belegausgabepflicht: Sie müssen jedem Kunden einen Bon anbieten (auch wenn der Kunde ihn nicht will).
- Kassen-Nachschau: Prüfer können unangekündigt während der Geschäftszeiten in den Laden kommen und einen Kassensturz verlangen.
Offene Ladenkasse
Wer keine elektronische Kasse hat, darf theoretisch noch eine "offene Ladenkasse" (Geldkassette) führen. Die Anforderungen an den täglichen Zählbericht sind jedoch extrem hoch und fehleranfällig.
Unsere Empfehlung: Investieren Sie in ein modernes, TSE-zertifiziertes Kassensystem. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen bei der Prüfung und erleichtert die Buchhaltung durch digitale Schnittstellen.

