Früher oder später trifft es fast jeden Unternehmer: Die Ankündigung einer Außenprüfung (Betriebsprüfung). Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe. Eine Prüfung bedeutet nicht automatisch, dass Sie etwas falsch gemacht haben.
Was prüft das Finanzamt?
Der Prüfer gleicht Ihre Buchführung mit den Steuererklärungen ab. Schwerpunkte sind oft:
- Kassenführung (bei Bargeldgeschäften)
- Bewirtungsbelege und Geschenke
- Fahrtenbücher
- Privatentnahmen
Der digitale Zugriff
Heutzutage fordern Prüfer meist einen Datenträger mit Ihren Buchhaltungsdaten (GDPdU/GoBD-Export). Sie lassen Analyse-Software darüberlaufen, um Auffälligkeiten (z.B. Lücken bei Rechnungsnummern) zu finden.
Unsere Rolle: Als Ihr Steuerberater sind wir Ihr Schutzschild. Die Prüfung findet in der Regel bei uns in der Kanzlei statt, nicht in Ihren Geschäftsräumen. Wir beantworten die Fragen des Prüfers und klären Unstimmigkeiten, bevor sie zum Problem werden.

