Die Gebühren für Kindergarten, Kita oder Hort reißen oft ein Loch in die Familienkasse. Die gute Nachricht: Sie können diese Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen.
Wie viel gibt es zurück?
Sie können zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Das gilt für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr (bei Behinderung auch länger).
Was zählt dazu?
- Gebühren für Kita, Kindergarten, Hort.
- Kosten für Tagesmutter oder Babysitter.
- Kosten für die Betreuung im eigenen Haushalt (z.B. Au-Pair).
Was zählt NICHT?
Kosten für Verpflegung (Essensgeld), Ausflüge oder Nachhilfeunterricht sind leider nicht absetzbar.
Wichtig: Wie bei Handwerkerleistungen gilt auch hier: Sie brauchen eine Rechnung (oder Bescheid) und müssen den Betrag überweisen. Barzahlungen an den Babysitter werden vom Finanzamt nicht anerkannt!

