Wer gründet, muss im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein wichtiges Kreuz setzen: Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?
Was bedeutet das?
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, können Sie sich als Kleinunternehmer einstufen lassen.
- Vorteil: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das spart Bürokratie.
- Wettbewerbsvorteil: Wenn Sie an Privatkunden verkaufen, sind Sie faktisch 19% günstiger als die Konkurrenz.
Der große Haken
Als Kleinunternehmer dürfen Sie im Gegenzug auch keine Vorsteuer ziehen. Kaufen Sie also einen teuren Laptop oder richten ein Büro ein, zahlen Sie die 19% Mehrwertsteuer aus eigener Tasche.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie am Anfang hohe Investitionen haben oder hauptsächlich an Geschäftskunden (B2B) verkaufen, ist der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung oft sinnvoller.

