Minijobs sind für viele Unternehmen ein wichtiges Instrument, um Spitzenzeiten abzudecken. Doch die Regeln ändern sich. Seit Januar 2024 liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro pro Monat (vorher 520 Euro).
Dynamische Grenze
Die Grenze ist mittlerweile an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Damit soll verhindert werden, dass Minijobber weniger Stunden arbeiten dürfen, nur weil der Stundenlohn steigt.
Kosten für den Arbeitgeber
Für den Arbeitnehmer ist der Minijob meist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt jedoch Pauschalabgaben von ca. 30 % (für Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pauschalsteuer).
Tipp: Achten Sie penibel auf die Stundenaufzeichnung. Da der Mindestlohn gestiegen ist (12,41 € in 2024), darf ein Minijobber maximal ca. arbeiten. Wird das überschritten, droht Sozialversicherungspflicht!

