Wer seinen eigenen Strom produziert, tut etwas Gutes für die Umwelt – und mittlerweile auch für den Geldbeutel, ganz ohne Bürokratie-Dschungel. Die steuerlichen Hürden für kleine Photovoltaikanlagen wurden fast komplett abgebaut.
0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz)
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
- Vorteil: Sie kaufen die Anlage faktisch "netto". Sie müssen sich nicht mehr beim Finanzamt als Unternehmer anmelden, um die Vorsteuer zurückzuholen. Das spart enorm viel Papierkram.

