Wer seinen eigenen Strom produziert, tut etwas Gutes für die Umwelt – und mittlerweile auch für den Geldbeutel, ganz ohne Bürokratie-Dschungel. Die steuerlichen Hürden für kleine Photovoltaikanlagen wurden fast komplett abgebaut.
0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz)
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von 0 %.
- Vorteil: Sie kaufen die Anlage faktisch "netto". Sie müssen sich nicht mehr beim Finanzamt als Unternehmer anmelden, um die Vorsteuer zurückzuholen. Das spart enorm viel Papierkram.
Ertragsteuerbefreiung
Auch bei der Einkommensteuer gibt es Erleichterungen. Einnahmen aus dem Verkauf von Strom (Einspeisevergütung) sind bei Anlagen bis 30 kWp (auf Einfamilienhäusern) in der Regel komplett steuerfrei. Sie müssen diese Einnahmen nicht mehr in der Steuererklärung angeben ("Anlage G" entfällt).
Fazit: Solarenergie war steuerlich noch nie so einfach. Wenn Sie über eine Anschaffung nachdenken, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

