Ein Geschäftsjahr mit Verlust ist ärgerlich, aber steuerlich kein Weltuntergang. Das deutsche Steuerrecht erlaubt es, Verluste mit Gewinnen aus anderen Jahren zu verrechnen.
Verlustrücktrag (Geld zurück)
Sie können den Verlust des aktuellen Jahres mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnen.
- Beispiel: 2023 haben Sie 50.000 € Gewinn gemacht und Steuern gezahlt. 2024 machen Sie 20.000 € Verlust. Durch den Rücktrag erhalten Sie die zu viel gezahlte Steuer für 2023 zurück. Das bringt schnelle Liquidität.
Verlustvortrag (Guthaben für die Zukunft)
Können (oder wollen) Sie den Verlust nicht zurücktragen, wird er "vorgetragen". Er mindert dann die Gewinne in den kommenden Jahren. Sie zahlen also in der Zukunft erst dann wieder Steuern, wenn die alten Verluste aufgezehrt sind.
Strategie: Wir prüfen in Verlustjahren genau, welche Option für Sie günstiger ist, um Ihre Gesamtsteuerlast über die Jahre zu minimieren.

