Eine Gehaltserhöhung kommt beim Mitarbeiter oft nur zur Hälfte an – der Rest geht für Steuern und Sozialabgaben drauf. Intelligente Arbeitgeber nutzen stattdessen steuerfreie Sachbezüge.
Die 50-Euro-Grenze
Sie dürfen Ihren Mitarbeitern Sachlohn (kein Bargeld!) im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat (früher 44 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Das sind im Jahr immerhin 600 Euro netto mehr für den Mitarbeiter.
Was ist erlaubt?
- Tankgutscheine
- Gutscheinkarten für regionale Geschäfte (City-Cards)
- Mitgliedschaften im Fitnessstudio (bis zur Wertgrenze)
Achtung Falle: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Liegt der Wert des Geschenks auch nur bei 50,01 Euro, wird der komplette Betrag steuerpflichtig! Achten Sie also penibel auf den Wert. Bargeldauszahlungen sind für diese Regelung generell tabu.

