E-Commerce kennt keine Grenzen. Doch sobald Sie Waren an Privatkunden im EU-Ausland versenden (z.B. von Deutschland nach Frankreich), wird es steuerlich kompliziert. Früher mussten Sie sich in jedem einzelnen Empfangsland steuerlich registrieren, sobald gewisse Lieferschwellen überschritten wurden. Das war teuer und bürokratisch.
Die Lösung: One-Stop-Shop (OSS)
Mit dem OSS-Verfahren können Online-Händler ihre gesamten EU-Fernverkäufe zentral über das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland melden.
Wie funktioniert es?
- Zentrale Meldung: Sie geben eine spezielle OSS-Steuererklärung ab, in der alle Verkäufe in andere EU-Länder gelistet sind.
- Zentrale Zahlung: Sie überweisen die gesammelte Umsatzsteuer an die deutsche Behörde, die das Geld dann an die jeweiligen Länder verteilt.
- Keine Registrierung im Ausland: Sie sparen sich die aufwendige Registrierung in Polen, Italien oder Spanien.
Wann ist OSS Pflicht?
Seit Juli 2021 liegt die Lieferschwelle bei einheitlich 10.000 Euro (netto) für alle EU-Länder zusammen. Sobald Ihr grenzüberschreitender Umsatz diesen Wert übersteigt, müssen Sie die Umsatzsteuer des Ziellandes abführen.
Achtung: Nutzen Sie Lager im Ausland (z.B. Amazon FBA in Polen/Tschechien)? Dann gilt das OSS-Verfahren für diese Lagerbewegungen oft nicht, und eine lokale Registrierung bleibt notwendig. Wir prüfen gerne Ihre Versandstruktur.

