Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Doch aus steuerlicher Sicht ist "warmes Geben" (Schenken) oft besser als "kaltes Geben" (Vererben). Der Grund sind die Freibeträge.
Die Freibeträge nutzen
Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Ehepartner sogar 500.000 Euro. Der Clou: Diese Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre.
Beispiel:
Ein Vater überschreibt seinem Sohn heute eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro (steuerfrei). Lebt der Vater noch 10 Jahre, kann er dem Sohn erneut 400.000 Euro steuerfrei schenken. Im Erbfall wäre bei 800.000 Euro Vermögen auf einmal Erbschaftsteuer fällig geworden.
Nießbrauch sichern: Viele Eltern scheuen die Schenkung, weil sie die Kontrolle verlieren wollen. Die Lösung ist ein : Sie verschenken die Immobilie auf dem Papier, behalten aber das Recht, darin zu wohnen oder die Mieten zu kassieren.

