Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie sich wie ein "fremder Dritter" verhalten. Tun Sie das nicht und gönnen sich Vorteile, die ein fremder Geschäftsführer nicht bekommen hätte, spricht das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
Typische Beispiele
- Überhöhtes Gehalt: Sie zahlen sich ein Gehalt, das deutlich über dem Branchenschnitt liegt.
- Private Kosten: Die GmbH bezahlt Ihre private Urlaubsreise oder teure Hobbys.
- Darlehen: Die GmbH gibt Ihnen ein Darlehen zu extrem niedrigen Zinsen (oder gar zinslos).
Die steuerliche Strafe
Entdeckt der Prüfer eine vGA, wird es teuer:
- Der Betriebsausgabenabzug wird gestrichen (der Gewinn der GmbH steigt nachträglich -> mehr Gewerbe- und Körperschaftsteuer).
- Sie müssen den Betrag privat als Kapitalertrag versteuern.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Verträge zwischen Ihnen und der GmbH schriftlich und achten Sie auf den Fremdvergleich. Wir helfen Ihnen bei der Gehaltsfindung.

