Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie sich wie ein "fremder Dritter" verhalten. Tun Sie das nicht und gönnen sich Vorteile, die ein fremder Geschäftsführer nicht bekommen hätte, spricht das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
Typische Beispiele
- Überhöhtes Gehalt: Sie zahlen sich ein Gehalt, das deutlich über dem Branchenschnitt liegt.

